Unsere Kanuschule - Raus aus dem Alltag und rein ins Boot

Seit 1996 läuft in der KGL parallel zum Vereinsleben unsere Kanuschule.

Wir sind DKV anerkannter Kanu-Ausbilder und bieten jedes Jahr verschiedene Kanukurse für Anfänger und Fortgeschrittene an wie unsere Schnupperkurse das "After-Work-Paddeln" sowie unsere Einsteigerkurse. Die Teilnahme an den Kursen ist nicht von einer Vereinsmitgliedschaft abhängig. Jeder der Lust auf Paddeln hat ist herzlich willkommen.

Es sieht immer so leicht aus, aber jeder, der das erste Mal im Kajak gesessen hat weiß, dass es nicht einfach ist so ein Boot zu steuern. Unsere Kurse bieten sowohl Einführung als auch Weiterbildung in unserem Sport und geben jede Menge nützliche Tipps wie ein Boot beherrschbar wird, damit Kanufahren richtig Spaß macht. Allen Teilnehmern stehen Kajaks für unterschiedliche Ansprüche, Paddel, Schwimmwesten und Spritzdecken zur Verfügung.

An persönlicher Ausstattung braucht es nicht viel. Zum Paddeln sportliche bequeme Kleidung und da Paddeln ein Wassersport ist und Wasser nass ist, trockene Wechselkleidung um sich nach dem Vergnügen umzuziehen. Brillenträger müssen daran denken ihre Brille zu sichern.

Als Trainer stehen mehrere ausgebildete und erfahrene Übungsleiter zur Verfügung, die Euch die Techniken des Kanusports sowie den richtigen Umgang mit Ausrüstung und Material vermitteln. Unsere Kurse finden auf unserem Hausfluss, dem Mittellandkanal direkt an unserem Bootshaus in der List, statt.

 

Kajak-Kurs

Erlerne den Umgang mit Boot und Paddel um im Anschluss auch kleine Touren selbständig durchzuführen.

hier erfährst du mehr

SUP-Kurs

Erlerne die richtigen Paddeltechnik für ein ideales Ganzkörpertraining mit Blick über die Uferlandschaften

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Kinder-Kanukurs

Erlerne auf spielerische und interessante Weise die Grundlagen den Kajakfahrens

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Für die Durchführung unserer Kurse ist es wichtig, dass für alle Beteiligten - Teilnehmer und der Kanu-Gemeinschaft List e.V. (im folgenden KGL) als Veranstalter - ein paar Spielregeln vereinbart werden. Damit wollen wir eine optimale Durchführung der Veranstaltung für alle Beteiligten sicherstellen.
 

§1 Kursangebot

  1. Maßgeblich für die vereinbarten Kursleistungen sind die in der Online-Ausschreibung dargestellten Inhalte.
  2. Die Richtlinien für den Europäischen Paddel-Pass, Stufe 1, gelten für diesen Kurs als Rahmenplan. Unsere Übungsleiter sind berechtigt, die Inhalte im Interesse der Teilnehmer an den jeweiligen Trainingsstand anzupassen. Wir behalten uns dieses Recht ausdrücklich vor.

§2 Ablauf der Kursanmeldung

  1. Anmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  2. Bei freien Plätzen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit einer vorläufigen Reservierungsbestätigung.
  3. Sie überweisen die Kursgebühr innerhalb von sieben Tagen nach Zugang unserer Mail auf unser Konto.
  4. Nach Eingang der Kursgebühr erhalten Sie die Teilnahmebestätigung.
  5. Geht Ihre Zahlung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt unserer Eingangsbestätigung ein, wird die Platzreservierung wieder für andere Interessenten freigegeben.
  6. Mit Ihrer Überweisung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss an.
  7. Sonderabsprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Als Schriftform genügt E-Mail.

§3 Kündigung und Rücktritt durch die KGL

  1. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist die KGL bis 14 Tage vor Kursbeginn berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  2. Im Falle eines Rücktritts setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und erstatten den Kursbetrag oder bieten Ihnen alternative Veranstaltungen an.

§4 Kündigung oder Rücktritt des Teilnehmers

  1. Sie können jederzeit vor Kursbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu erklären.
  2. Wir sind berechtigt, im Falle eines Rücktritts eine Entschädigung zu verlangen.
  3. Anstelle eines Rücktritts kann alternativ ein von Ihnen benannter Dritter in den Vertrag eintreten. Dieser muss die Teilnahmebedingungen ebenso erfüllen wie Sie.

§5 Kündigung infolge höherer Gewalt

  1. Sollte der Kurs infolge höherer Gewalt wie zum Beispiel Gewitter nicht durchführbar sein, ist die Kanu-Gemeinschaft List e.V. jederzeit berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. Ersatztermine anzubieten.
  2. Im Falle eines Rücktritts setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und erstatten den Kursbetrag oder bieten Ihnen alternative Veranstaltungen an.

§6 Haftung des Teilnehmers

  1. Beschädigungen oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen bzw. Beschädigungen am sonstigen Eigentum der KGL, die der Teilnehmer zu verantworten hat, gehen zu seinen und Lasten.
  2. Dementsprechend müssen wir Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

§7 Bildrechte

  1. Während der Veranstaltung darf die KGL Foto- und Videoaufnahmen machen und diese später zum Beispiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Soweit Teilnehmer einer Veranstaltung der KGL freiwillig eigenes Bild- oder Videomaterial zur Verfügung stellen, gilt entsprechendes.
  2. Teilnehmer, die hiermit nicht einverstanden sind, haben dies ausdrücklich zu erklären.

§8 Weitere Vereinbarungen

  1. Die Teilnahme an dem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der KGL beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sie müssen schwimmen können. Dies lassen wir uns zusätzlich schriftlich bestätigen. Des weiterem ist das Tragen von Schwimmwesten (werden gestellt) zwingend erforderlich.
  3. Die Kurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, sofern nicht Sicherheitsbedenken (wie zum Beispiel durch Gewitter) eine Verschiebung erforderlich machen. Die Teilnehmer sind für geeignete witterungsgerechte Kleidung selbst verantwortlich. Gerne stehen unsere Kursleiter beratend zur Verfügung.
  4. Vor oder während der Kurse besteht ein Alkoholverbot. Offensichtlich alkoholisierte Teilnehmer werden ohne Anspruch auf Ersatz von der Kursteilnahme ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne vorstehende Vereinbarungen ungültig sein, begründet dies nicht die Ungültigkeit der restlichen Teilnahmevereinbarungen.

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