Für sportbegeisterte Wasserratten!

Du verbringst deine Zeit gerne am / auf / im Wasser und möchtest einmal Kanufahren ausprobieren? Dann haben wir hier genau das Richtige für dich!

Wir bieten euch die Möglichkeit unseren geliebten Sport Kanupolo in einem Schnupper-Kanukurs für Schüler und Jugendliche kennenzulernen. Wir wollen euch den Spaß am Kanusport näher bringen, die Grundlagen erklären und Kanupolo spielen.

In unserem Kinder-Kanukurs vermitteln wir euch auf interessante und spielerische Weise die Grundlagen des Kajakfahrens. Hierfür haben wir uns allerhand Spiele einfallen lassen, die euch ein gutes Gefühl und die richtige Balance für einen guten und selbstsicheren Umgang mit dem Kajak vermitteln. Neben der erlebnispädagogischen Einführung in den Kanusport kommt aber auch das Naturerlebnis rund um das Wasser nicht zu kurz. Im Vordergrund steht dabei immer eure Sicherheit.

In unserem Kinder-Kanukurs bieten wir natürlich Spaß, echte Bewegung und Freude am Lernen zugleich. Der Kurs wird von unseren ausgebildeten und erfahrenen Übungsleitern durchgeführt. Parallel zu unserem Wochenkurs findet auch das Schülertraining statt. Hier könnt ihr gleich das Team kennenlernen, dass sich (falls euch unser Sport gefällt) über euch als neuen Mitspieler freut.

Um an unserem Kanukurs teilzunehmen, solltest du zwischen 8 und 14 Jahre alt sein und sicher schwimmen können. Vorkenntnisse brauchst du keine und die Ausrüstung wie Boot, Paddel und Schwimmweste liegt für dich schon bereit.

Hier ein paar Impressionen von unserem Training:

Mach mit, wir freuen uns auf dich!

Termin:
03. bis 19. Juni 2024, 6 Termine (03.06., 05.06., 10.06., 12.06., 17.06. und 19.06.)
Teilnehmerzahl:
max. 15 Schüler*innen
Dauer:
Montag und Mittwoch, 17:00 - 19:00 Uhr
Alter:
Mädchen und Jungen zwischen 8 und 14 Jahren
Leistungen:
Boot, Material, Unterricht, Betreuung
Kosten:
kostenfrei

Jetzt anmelden

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Für die Durchführung unserer Kurse ist es wichtig, dass für alle Beteiligten - Teilnehmer und der Kanu-Gemeinschaft List e.V. (im folgenden KGL) als Veranstalter - ein paar Spielregeln vereinbart werden. Damit wollen wir eine optimale Durchführung der Veranstaltung für alle Beteiligten sicherstellen.

 

§1 Kursangebot

  1. Maßgeblich für die vereinbarten Kursleistungen sind die in der Online-Ausschreibung dargestellten Inhalte.
  2. Die Richtlinien für den Europäischen Paddel-Pass, Stufe 1, gelten für diesen Kurs als Rahmenplan. Unsere Übungsleiter sind berechtigt, die Inhalte im Interesse der Teilnehmer an den jeweiligen Trainingsstand anzupassen. Wir behalten uns dieses Recht ausdrücklich vor.

§2 Ablauf der Kursanmeldung

  1. Anmeldung über die Webseite der KG List, die auf den Ticketshop der Firma pretix weiterleitet.
  2. Bei freien Plätzen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit einer vorläufigen Reservierungsbestätigung.
  3. Sie überweisen die Kursgebühr innerhalb von zehn Tagen nach Zugang unserer Mail auf unser Konto.
  4. Nach Eingang der Kursgebühr erhalten Sie die Teilnahmebestätigung.
  5. Geht Ihre Zahlung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt unserer Eingangsbestätigung ein, wird die Platzreservierung wieder für andere Interessenten freigegeben.
  6. Mit Ihrer Überweisung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss an.
  7. Sonderabsprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Als Schriftform genügt E-Mail.

§3 Kündigung und Rücktritt durch die KGL

  1. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist die KGL bis 14 Tage vor Kursbeginn berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  2. Im Falle eines Rücktritts setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und erstatten den Kursbetrag oder bieten Ihnen alternative Veranstaltungen an.

§4 Kündigung oder Rücktritt des Teilnehmers

  1. Sie können jederzeit vor Kursbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist über den bei der Anmeldung erhaltenen Link von Pretix zu erklären.
  2. Wir sind berechtigt, im Falle eines Rücktritts eine Entschädigung zu verlangen.
  3. Anstelle eines Rücktritts kann alternativ ein von Ihnen benannter Dritter in den Vertrag eintreten. Dieser muss die Teilnahmebedingungen ebenso erfüllen wie Sie.

§5 Kündigung infolge höherer Gewalt

  1. Sollte der Kurs infolge höherer Gewalt wie zum Beispiel Gewitter nicht durchführbar sein, ist die Kanu-Gemeinschaft List e.V. jederzeit berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. Ersatztermine anzubieten.
  2. Im Falle eines Rücktritts setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und erstatten den Kursbetrag oder bieten Ihnen alternative Veranstaltungen an.

§6 Haftung des Teilnehmers

  1. Beschädigungen oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen bzw. Beschädigungen am sonstigen Eigentum der KGL, die der Teilnehmer zu verantworten hat, gehen zu seinen und Lasten.
  2. Dementsprechend müssen wir Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

§7 Bildrechte

  1. Während der Veranstaltung darf die KGL Foto- und Videoaufnahmen machen und diese später zum Beispiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Soweit Teilnehmer einer Veranstaltung der KGL freiwillig eigenes Bild- oder Videomaterial zur Verfügung stellen, gilt entsprechendes.
  2. Teilnehmer, die hiermit nicht einverstanden sind, haben dies ausdrücklich zu erklären.

§8 Weitere Vereinbarungen

  1. Die Teilnahme an dem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der KGL beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sie müssen schwimmen können. Des weiterem ist das Tragen von Schwimmwesten (werden gestellt) zwingend erforderlich.
  3. Die Kurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, sofern nicht Sicherheitsbedenken (wie zum Beispiel durch Gewitter) eine Verschiebung erforderlich machen. Die Teilnehmer sind für geeignete witterungsgerechte Kleidung selbst verantwortlich. Gerne stehen unsere Kursleiter beratend zur Verfügung.
  4. Vor oder während der Kurse besteht ein Alkoholverbot. Offensichtlich alkoholisierte Teilnehmer werden ohne Anspruch auf Ersatz von der Kursteilnahme ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne vorstehende Vereinbarungen ungültig sein, begründet dies nicht die Ungültigkeit der restlichen Teilnahmevereinbarungen.